Algemeinen Geschäftsbedingungen für Aussteller

Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars, erkläre ich mich mit den AGB für Teilnehmer der Puppen, Teddybären, Puppenhäuser -und Miniaturen Messe einverstanden. Lesen Sie die Bedingungen gut durch, wenn sich jeder kollegial benimmt und sich an die Regeln hält, ist ein flotter und angenehmer Messeverlauf garantiert.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit dem Eventbüro Niesje Wolters van Bemmel (Wird auch als NWvB bezeichnet)- bzgl. der Teilnahme an der Puppen, Teddybären Puppenhäuser- und Miniaturen Messe.. Der Vertrag zwischen der Organisation und dem Teilnehmer kommt zustande durch das Ausfüllen des dazu vorgesehenen (online) Eintragungs- oder Anmeldeformulars, damit erklärt der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen zu kennen und zu akzeptieren, dadurch ist der Teilnehmer verantwortlich für alle Personen, die er mitbringt oder eingeladen hat, um beim Aufbau zu helfen oder während der Öffnungszeiten am Stand anwesend zu sein, der Teilnehmer muss diese Personen vorab über die Teilnahmebedingungen informieren.
Bei zweitägigen Börsen kann man sich nur für beide Tage anmelden.
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Stand mindestens eine halbe Stunde vor Beginn fertig vorbereitet ist. Bei manchen Messeständen ist der umgebende Platzt etwas beschränkt, seien Sie deshalb kollegial und fahren Sie nach dem Entladen und bevor Sie Ihren Tisch einrichten, so schnell wie möglich Ihr Auto weg!
Ihre Standeinrichtung und persönliches Eigentum sind nicht über die Organisation oder den Inhaber des Messegeländes versichert, dafür müssen Sie selbst sorgen. Die Organisation ist in keinem Fall verantwortlich für (Personen-)Schäden, Diebstahl, Verlust der in oder rund um dem Messeort (also auch nicht auf dem Parkgelände) erlitten haben.
Bringen Sie Ihre eigene Tischdecke mit, sie sollte etwa 20 cm über dem Boden hängen. Dies steht im Zusammenhang mit dem Brandschutz. Ihr Stand sollte ordentlich aussehen. Dosen, Kästen etc. sollten nicht für das Publikum sichtbar sein.
Bei Ihrer Anmeldung können Sie optional angeben, ob Sie neben einem bestimmten Kollegen stehen wollen (oder eben nicht). Die Organisation entscheidet über die Einteilung der Stände. Über die letztendliche Zuweisung der Plätze kann nicht korrespondiert werden. 

Es ist dem Teilnehmer verboten: Zu Rauchen, Brennende Teelichter oder Kerzen als Dekoration auf dem Stand zu verwenden.
Flyer oder anderes Werbematerial in oder außerhalb des eigenen Stands an Säulen, Wänden, Mauern, Decken, Träger u.ä. auf dem Messegelände anzubringen ohne das vorab mit der Organisation NWvB Reklamematerial für Unternehmen", die keinen Stand auf der Messe haben, mitzuteilen.
Eigentum des Saals zu beschädigen, für zugefügten Schaden werden Sie verantwortlich gemacht.
Im Zusammenhang mit der Belastung für Standinhaber und Besucher werden keine Hunde und kleinen Kinder der Standbetreiber (bis 12 Jahre) zugelassen. Bei Problemen rufen Sie uns bitte an.

Termine, Zeiten und Messeunterkünfte 1. Der NWvB legt die Daten und Messeunterkünfte fest, an denen die Messe stattfindet, sowie die Zeiten für den Aufbau, die Durchführung der Messe und den Abbau. 2. NWvB kann die für die Messe festgelegten Daten, Zeiten und / oder messeunterkünfte ändern oder beschließen, oder um eine Messe abzusagen.  3. Wenn die festgelegten Daten, Zeiten und / oder Messeunterkünfte geändert werden, bleibt die Teilnahmevereinbarung in vollem Umfang in Kraft. 4. Der Aussteller kann unter keinen Umständen vom NWvB eine Entschädigung für Kosten oder Schäden verlangen, die im Zusammenhang mit einer Entscheidung gemäß Absatz 2 dieses Artikels entstanden sind.
Die NWvB ist berechtigt, das Layout der Messe jederzeit vor Messebeginn zu überarbeiten und damit die dem Aussteller zugewiesene Standfläche zu ändern oder Gruppen zu ändern oder neu zu gruppieren. In diesem Fall bemüht sich die NWvB, dem Aussteller eine vergleichbare Standfläche in Bezug auf die Fläche anzubieten.

WICHTIG: Erst nach Messeschluss mit dem Aufräumen Ihres Stands beginnen. Es ist nicht zulässig, Ihren Stand vor Sonntag 16.00 Uhr zu verlassen, abzuräumen oder abzubrechen! Hierauf achten wir als Organisation streng, denn dieses Verbot ist auch eine Form der Rücksichtnahme auf Ihre Kollegen und die Besucher, die das Recht haben, alles bis zur offiziellen Schlusszeit zu sehen. Zudem wird das Befolgen dieser Regel der allgemeinen Stimmung auf der Messe zugutekommen. Bei Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen wird sich die Organisation über eine zukünftige Messeteilnahme Ihrerseits beraten.

Ausbauen?
Das Ausstellen selbst mitgebrachter Tische oder Tischplatten, um Ihren Stand zu vergrößern ist offiziell nicht zulässig, wird aber ‘toleriert, wenn Sie einen Wandplatz haben und wenn das nicht der Fall ist, in guter Rücksprache mit den anderen Aussteller. Es darf auf gar keinen Fall zu Diskussionen oder Missverständnis führen. Die Ausbreitung Ihres Standes darf sowieso nicht in Richtung des Ganges oder in die Länge führen, denken Sie daran, dass die Ausbreitung Ihren eigenen Laufweg einschränken wird und dass Sie nicht den Lauf- und Stehplatz Ihrer Kollegen benutzen dürfen.  Sobald darüber Beschwerden eingehen, müssen Sie Ihren Stand ohne jegliche Diskussion wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen. 
Elektra: Wenn Sie Elektra verwenden, müssen Sie selbst für eventuelle Haspeln, Steckdosen oder notwendige Anschlüsse sorgen.  Auch müssen die Kabel mit Klebeband auf dem Boden festgeklebt werden und die Haspeln voll ausgerollt sein, zu Ihrer eigenen Sicherheit und der unserer Besucher. Aufpassen! Alles muss geerdet sein! Die Anlage muss der Norm NEN1010 entsprechen. Verkabelung mit einem Durchschnitt von 2,2 mm Ø. Es dürfen keine Baulampen, Wasserkocher oder andere große Stromverbraucher daran angeschlossen werden. Wenn Sie in der Mitte des Saals stehen (was im Voraus nicht bekannt ist) nehmen Sie dann auch Klebeband mit, um die Kabel auf dem Boden festzukleben. Entfernen Sie nach Abschluss das Klebeband vom Boden und hinterlassen Sie keine Reste. Denken Sie daran, Sie sind selber für Fallstricke oder Stolperfallen verantwortlich.
Abfall Der Messeteilnehmer muss den gemieteten Standplatz genauso hinterlassen, wie er ihn antraf, das gilt auch für den Boden. Verpackungsmaterial, Essensreste, etc. müssen mit nach Hause genommen werden, sie dürfen nichts liegen lassen.  (Tipp: nehmen Sie eine Mülltüte mit!) Für nicht abgeführten Müll wird eine Nachgebühr in Rechnung gestellt!


Zahlungen, Stornierung und Auflösung: Der Aussteller kann seine Anmeldung oder Teilnahme an einer Messe unter Einhaltung der folgenden Zahlungsverpflichtung stornieren: Stornierung bis 10 Wochen vor Messebeginn: Zahlung von 50 € ohne MwSt., Verwaltungskosten. Stornierung 10 Wochen vor Messebeginn: 100% der gesamten Teilnahmekosten. Wird eine Messe vom NWvB aufgrund von Umständen vom Datum verschoben, werden die bereits registrierten Aussteller nach einer Vereinbarung automatisch auf das neue Datum verschoben (ohne erneut ein Teilnahmeformular ausfüllen zu müssen), was bedeutet, dass die Vereinbarung (Teilnahmeformular) ab dem ursprünglichen Messetermin storniert wird. ist noch verbindlich. Wenn der Aussteller einer Fortsetzung / Übertragung einer bereits registrierten Ausstellung zum „neuen“ Datum zugestimmt hat und diese anschließend storniert, gilt das Datum der ursprünglichen Vereinbarung (Teilnahmeformular) und nicht das neue Datum, an dem die Ausstellung verschoben wurde, d. H. "10 Wochen vor Beginn der Ausstellungsstornierungsbedingung" ist abgelaufen und gilt nicht für das "neue" Datum einer neu geplanten Ausstellung. Der Beginn der Messe bedeutet den ersten Bautag der Messe. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen! Für den Fall, dass die NWvB jederzeit nach Abschluss des Beteiligungsvertrags begründete Gründe für die Befürchtung hat, dass die Teilnahme des Ausstellers an der Messe das Messegelände oder andere Aussteller in irgendeiner Weise beschädigen könnte, hat der NWvB das Recht, den Vertrag zu kündigen von der Teilnahme mit sofortiger Wirkung. In diesem Fall schuldet der Aussteller weiterhin die vollen Teilnahmekosten sowie die sonstigen Kosten, die der NWvB im Zusammenhang mit seiner Teilnahme auf Antrag entstehen, unbeschadet des Rechts der NWvB auf Kosten, Schadenersatz und Zinsen. Eine Stornierung oder Auflösung aufgrund dieses Artikels kann niemals zu einer Entschädigung der NWvB für entstandene Kosten oder Schäden des Ausstellers führen. Rückerstattung
Wenn ein Aussteller innerhalb von 10 Wochen vor Beginn der Messe storniert, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Standgebühren. Es ist nicht möglich, die stornierte Messe auf ein anderes Datum zu verschieben. Jede Messe ist administrativ eigenständig.  Über Stornierungskosten kann keine Korrespondenz geführt werden.
Situationen höherer Gewalt:
Wenn und soweit die NWvB ihren Verpflichtungen gegenüber dem Aussteller aufgrund höherer Gewalt nicht ganz oder teilweise nachkommen kann und eine Messe absagen muss, wird der Vertrag aufgelöst, ohne dass eine Partei einen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung von Standgebühren ableiten kann. Unter höherer Gewalt sind zu verstehen: Krieg, Kriegsgefahr und Unruhen,Tod eines oder mehrerer Mitglieder der königlichen Familie, Feuer, Streiks, Terroranschläge, Ausfall und Beschädigung von Geräten und Betriebssystemen, Blockierung / Streik von (öffentlichen) Verkehrsmitteln Überschwemmungen, Ausschlüsse, Ausbruch ansteckender Krankheiten (Pandemie), Sabotage und im Allgemeinen alle unvorhergesehenen hinderlichen Umstände im In- und Ausland, aufgrund derer die Einhaltung der Vereinbarung vom NWvB nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann. NWB haftet nicht für Schäden – Personenschäden, Folgeschäden, die durch die Nutzung der gemieteten Möbel (Tische und Stühle) entstehen.
Änderungen und Streitigkeiten
NWvB behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Laufzeit der Teilnahmevereinbarung zu ändern. In Fällen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, entscheidet die NWvB. Alle Streitigkeiten, die zwischen NWvB und einem Aussteller aufgrund der Teilnahmevereinbarung, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer weiteren Vereinbarung zwischen den Parteien aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, werden nach niederländischem Recht beigelegt. Entscheidend ist der niederländische Text der Teilnahmevereinbarung, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer weiteren zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer fairen Ausstellerversicherung, es gibt mehrere Anbieter. Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter um Rat!
Niesje Wolters van Bemmel Veranstaltungsagentur Telefon 0031 (0) 630099458 E-Mail: info@niesjewolters.nl Website: www.niesjewolters.nl